Erkrankung oder Todesfall
Während der Betreuungszeit kann trotz sorgfältiger und artgerechter Betreuung nicht ausgeschlossen werden, dass ein Tier erkrankt oder verstirbt.
Bei Anzeichen einer Erkrankung wird der Besitzer schnellstmöglich informiert.
In einem dringenden Notfall ist die Betreuungsperson berechtigt, im Interesse des Tieres einen Tierarzt aufzusuchen, auch wenn der Besitzer nicht vorher erreichbar ist. Die hierfür anfallenden Kosten trägt dr Besitzer.
Für Erkrankungen oder den Tod eines Tieres,wird keine Haftung übernommen.
Im Falle des Todes eines Tieres wird der Besitzer unverzüglich informiert.
Das weitere Vorgehen wird anschließend mit dem Besitzer abgestimmt.